Von SD-Karte Booten/USB-Stick als erstes überprüfen

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Von SD-Karte Booten/USB-Stick als erstes überprüfen wurde erstellt von adapter 30 Juli 2013 23:36 - 31 Juli 2013 16:47 #41513 von adapter
Also, da mein Notebook ein integriertes SD-Kartenlesegerät besitzt, woll ich fragen, ob man Betriebssysteme von der Karte starten kann. Ein Betriebssystem ist bereits auf der Karte installiert, mittels ein USB-Kartenleser, kann ich auch das Betriebssystem starten. Meine Frage: Kann ich direkt von der Karte Starten, oder muss ich unbedingt das externe Kartenlesegerät verwenden?

LG

EDIT:
Ok, eine zusätzliche Frage:
Ist es möglich USB Sticks als Boot Priority 1 zu setzen?

1. USB
2. HDD
3. DVD

LG
Letzte Änderung: 31 Juli 2013 16:47 von adapter.

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Falck antwortete auf Von SD-Karte Booten/USB-Stick als erstes überprüfen 31 Juli 2013 21:47 - 31 Juli 2013 21:53 #41514 von Falck
Hallo,

also, selber hab ich so was noch nie getestet und wenn der interne Cardreader im BIOS oder beim Starten des NB und anschließendem, sofortigen drücken der ESC Taste erscheint, sollte es funktionieren.
Aber genau das wird das Problem sein, glaube nicht das der dort auftaucht und dann ist es nicht möglich.

Zu der anderen Frage, ist es im BIOS nicht möglich USB als Boot Priority 1 zu setzten?
Ich denke doch, warum nicht.

Nur interessehalber, ist das BS eine Linux-Distribution? Weil sonst kenne ich nur Win8 Enterprise bei dem so was funktionieren könnte.

Falck
Letzte Änderung: 31 Juli 2013 21:53 von Falck.

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SD-Kartenleser wird vom BIOS nicht erkannt, somit kann ich nicht von der Karte Booten.

Ich habe die Boot-Priorities für mein USB Stick nichts setzen können. Tja egal.

Wollte MAC OS X installieren. Funktioniert vom Stick auch, auch auf die SD Karte kann ichs installieren, aber von der Karte Booten kann ich halt nicht.

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geht das nicht mit einem live system?
knoppix zb, oder eine der vielen live win 7 dvd die man auf usb oder karte machen kann?

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Ich will ja nicht die Pferde scheu machen und ich weiß es auch nicht mit Bestimmtheit, aber ich kann mir nicht vorstellen das eine Live-Win Version aufgrund der Lizenzbestimmungen legal sein kann.

Falck

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hmm...
ich denke schon das es legal ist.
ende des letzten jahres, bzw anfang des jahres waren artikel in der chip, com! und andere monatshefte die zeigten wie man ein live system aufbaut.

hintergrund sind die SSD.
da viele pc auch ein internen usb anschluß haben, bzw. einen usb buchse und viele überflüssige 4-6-8 gb rumliegen haben, warum die nicht als "pseudo SSD laufwerk" benutzen?
sprich usb rein, win drauf installieren und davon starten.

klar, ein usb laufwerk ist nicht so schnell wie eine ssd vom bussystem, aber immernoch die selbe technik.

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Wir sind jetzt zwar weit vom eigentlichen Thema abgekommen, aber...

Es mag sein das dies alles funktioniert was deine Links hergeben, doch Microsoft lizensiert "pro Computer" , aber definiert eine Hardwarepartition als eigenen Computer.
"Lizenzmodell:
Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet."
Daher ist eine Parallelinstallation lizenzrechtlich nur erlaubt, wenn auch zwei Lizenzen vorliegen.
Es gibt Windows Lizenzen, die mehrfach installiert werden dürfen, doch bei den "Normaloversionen" ist dies nicht der Fall.
Du wirst jetzt sagen, wo kein Kläger da kein Richter, aber ganz koscher ist das nicht.

Falck
Folgende Benutzer bedankten sich: laptopman

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laptopman antwortete auf Von SD-Karte Booten/USB-Stick als erstes überprüfen 01 Aug. 2013 18:15 - 01 Aug. 2013 18:20 #41526 von laptopman
@falk, ich muß dir da zustimmen.
die lizenz frage ist nicht ganz geklärt in diesen fällen.

ganz koscher ist das nicht, aber technisch machbar so wie ich das gelesen habe.

lg

ps: hab links oben aktualisiert, waren doppelt und einer fehlte
Letzte Änderung: 01 Aug. 2013 18:20 von laptopman.

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... aber wer macht schon alles so, wie es lizenztechnisch erlaubt ist und wer liest sich das überhaupt durch. B)
Wenn Win innerhalb eines kurzen Zeitraums mit ein und demselben Key installiert wird ist eine Onlineaktierung nicht möglich, die merken das (telefonisch ist es möglich, wenn man es dem Mitarbeiter plausibel erklären kann).
Ergo muss nach meinen Überlegungen bei der Installation auf ein externes Medium diese Übertragung unterbunden werden. Allein das ist schon grenzwertig.
Außerdem, hast du gewusst, dass eine Installation einer Win Version (Starter bis Ultimate) zu Testzwecken von 30 Tagen auch nicht gestattet ist? Theoretisch, wenn man sich an die Lizenzbestimmungen hält, musst du die Enterprise Version dafür installieren. Aber wen interessiert das schon. :whistle:

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